Verwendungszweck

Bitte gib als Verwendungszweck „Spende“ sowie deine E-Mail Adresse an. So können wir uns per E-Mail bei dir bedanken und dir bei Spenden über 300 € unaufgefordert eine amtliche Zuwendungsbestätigung ausstellen.

 

Spenden bis 300 Euro (Vereinfachter Zuwendungsnachweis)

Gemäß § 50 Abs. 4 EStDV (Einkommensteuer-Durchführungsverordnung) reicht dem Finanzamt bei Spenden bis zu 300 Euro der Kontoauszug oder der Einzahlungsbeleg als Nachweis. Daher stellen wir bei diesen Beträgen nicht automatisch eine Bescheinigung aus. Wenn du für deine Unterlagen dennoch eine offizielle Zuwendungsbestätigung möchtest, kontaktiere uns gerne über unser Kontaktformular. Wir stellen dir gerne eine Zuwendungsbestätigung aus.

Spenden über 300 Euro

Bei Spenden, die den Betrag von 300 Euro übersteigen, stellen wir dir ohne weitere Aufforderung eine amtliche Zuwendungsbestätigung aus. Diese schicken wir dir als pdf Datei per E-Mail zu. Gib daher bitte unbedingt deine E-Mail-Adresse im Verwendungszweck mit an.